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GESETZ- und STEUER-ÄNDERUNGEN UK |
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Letzte Änderung: 29.03.2011
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Auf dieser Seite informieren wir
über wichtige Gesetz- und Steueränderungen in Großbritannien. Sollten
Sie weitergehende Informationen benötigen oder eine persönliche Beratung
wünschen, rufen Sie uns bitte einfach an. Unser Büro ist deutschsprachig
und jederzeit für Sie erreichbar.
Europe
Business Connection Ltd.
London, UK
Tel:
0044 (0) 20 7553 8909 -
Fax: 0044 (0) 20 7480 7019 |
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Corporation Tax rates - 2009-2012
(Ohne Gewähr, Quelle: HMRC)
National Insurance - Beiträge ab 2011
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Ab
04.01.2011 - VAT Erhöhung auf 20 %
Ab dem 04.01.2011 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (VAT /Value Added Tax)
von 17,5% auf
20%
erhöht.
Alle Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer müssen ab
04.01.2011 den neuen Steuersatz ausweisen.
Ab
01.04.2011 - Einreichung der Company Tax Returns und Zahlungen online
Ab dem 01.04.2011 müssen alle Company Tax Returns
betreffend Bilanzierungszeiträume die nach dem 31. März 2010
enden, online eingereicht werden. Eventuelle Zahlungen können ab diesem
Zeitpunkt auch nur noch elektronisch
geleistet werden. Bilanzen, deren Geschäftsjahre zum 31.12.2010
endeten, müssen bis
spätestens 30.09.2011 online
eingereicht sein.
EC
Sales List (ESL)
Alle in UK VAT registrierten
Unternehmen die Waren
und/oder bestimmte Dienstleistungen in einen anderen Staat der EU
liefern, müssen dieses HM Revenue & Customs
detailliert mitteilen. Diese Mitteilung erfolgt ebenfalls nur
noch online. Für Unternehmen deren steuerpflichtiger Gesamtumsatz nicht
mehr als 25.500 GBP beträgt
und/oder deren Verkäufe in die EU nicht mehr als 11.000 GBP/Jahr
betragen, besteht die Möglichkeit einer vereinfachten ESL. Dies müsste
im Einzelfall bei HMRC erfragt werden. Hierbei handelt es sich dann um
eine Gesamtmeldung und nicht
um Einzelaufstellungen. Die vereinfachte ESL muss nur 1 mal pro Jahr
eingereicht werden. |
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Tax
Rates and Allowances 2009/2010
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Ab
01.01.2010 - VAT Erhöhung auf 17,5%
Ab dem 01.01.2010 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (VAT) wieder auf den
früheren Level von 17,5% erhöht.
Alle Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer müssen ab
01.01.2010 den neuen Steuersatz ausweisen.
Ausnahmen:
· Rechnungen, die aus Geschäften stammen, die
vor dem 01.01.2010 getätigt wurden, aber erst nach dem 01.01.2010
bezahlt wurden, werden mit 15% VAT berechnet.
· VAT-Rechnungen, deren berechnete Leistung
vor dem 01.01.2010 erbracht aber dem Geschäftspartner bis zum
oder nach dem 01.01.2010 noch nicht zugestellt wurde, unterliegen
ebenfalls 15% VAT.
· Dies gilt auch für Serviceleistungen, die vor
dem 01.01.2010 begonnen, aber erst nach dem 01.01.2010 fertiggestellt
wurden.
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Ab
01.01.2010 - Neue VAT-Vorschriften für Übersee-Geschäfte
Wenn Sie
A) Serviceleistungen ins
Ausland erbringen oder aus
dem Ausland erhalten bzw.
B) Waren ins Ausland liefern
oder aus dem Ausland erhalten oder
C) in Ländern der EU gezahlte
VAT zurückfordern
müssen Sie umfangreiche
Richtlinien beachten.
1. Der Gerichtsstand bei
grenzüberschreitenden Dienstleistungen für Geschäftskunden wird jetzt im
Land des Kunden sein. Wenn die Leistungen innerhalb der EU erbracht
werden, wird dem Kunden MWSt gemäß reverse charge mechanism / Übergang
der Steuerschuld-Mechanismus berechnet.
2. Die Zeitvorgaben für
diesen Vorgang variieren.
3. Es gibt neue Bedingungen
für die Einreichung der EC Sales Lists (ESLs) bei
Dienstleistungen die im Land des Kunden steuerpflichtig sind. Sie müssen
vierteljährlich, innerhalb von 14 Tagen in Papierform oder innerhalb von
21 Tagen online eingereicht werden.
4. Die selben Deadlines
gelten für Warenlieferungen. ESLs für Warenlieferungen müssen monatlich
im jeweils aktuellen oder jeweils vorausgegangenen Quartal eingereicht
werden, sobald der Warenwert
(VAT exclusive) einen Betrag von GBP 70.000 überschreitet.
5. Es wurde ein neuer
Onlineservice eingerichtet um in anderen EU Staaten angefallene VAT
zurückzufordern. Dafür muss man sich auf der Online Seite des HMRC
registrieren und anmelden.
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