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UK LIMITED COMPANY (LTD)
Die englische Limited Company (Ltd.) ist einer deutschen GmbH oder einer
französischen S.A.R.L. vergleichbar und besitzt auch
die gleichen Rechte. Allerdings sind die Gründungskonditionen um
ein Vieles einfacher. Man muss kein Kapital einlegen oder nachweisen, es
entfällt der teure Gang zum Notar, die Gesellschafterverträge (Articles
& Memorandum) sind so ausgelegt, dass jegliche Geschäftstätigkeit
ausgeführt werden kann, es gibt kaum Einschränkungen bei der Namenwahl
und in 14 Tagen besitzt man bereits eine rechtliche Erlaubnis zur
weltweiten Geschäftstätigkeit. Selbst wenn Sie alle Geschäfte nur in
Ihrem Heimatland tätigen haben Sie mit Ihrer Limited Company keinerlei
Nachteile gagenüber einer inländischen Gesellschaft. Aufgrund der
EU-Bestimmungen (Maastricht-Verträge/§58 für Niederlassungsfreiheit
etc...) und aller weiteren handelsrechtlichen Vorschriften haben Ltds
die gleichen Rechte und dürfen, gesetzlich festgelegt, nicht schlechter
gestellt oder anders behandelt werden als inländische Gesellschaften.
Selbstverständlich können Sie mit jeder Ltd ein Gewerbe anmelden; die
Ausstellung eines Gewerbescheins ist von keiner Genehmigung abhängig.
Die Gesellschaft kann auch ohne Probleme
auf Wunsch ins Handelsregister oder in die Handwerksrolle
eingetragen werden. Dann müssen allerdings die in Ihrem Heimatland
gültigen gesetzlichen Regelungen bezüglich einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung eingehalten werden. Machen Sie
dies nicht, werden Sie von den dortigen Behörden wie eine GbR
eingestuft und haften mit Ihrem Privatvermögen.
Wenn Sie Anonymität wünschen (was die Regel ist, damit die Konstruktion
auch steuerlich funktioniert), stellen wir gerne für Sie die sog.
Nominees (Treuhänder) , die dann an Ihrer Stelle eingetragen werden und
offiziell die Firma repräsentieren. Die Treuhänder statten Sie mit einer
Generalvollmacht aus, so dass sie als sog. „Beneficial Owner“
-Nießbraucher– voll über Ihre Gesellschaft verfügen können und es für
die Behörden trotzdem unmöglich ist, Sie als Besitzer der Gesellschaft
zu identifizieren. Treuhänder gibt es für die Posten des Direktors, des
Secretary (Verwaltungsdirektor) und des Shareholder (Aktieninhaber).
Dies sind die Positionen,
die im englischen Handelsregister offiziell festgehalten werden und für
Jeden zugänglich sind.
Mit Ihrer Limited Company sind Sie grundsätzlich rechtlich in der Lage,
Bankkonten auf der ganzen Welt zu eröffnen und zu führen. In London
eröffnen wir für Sie exklusiv bei einer renommierten Geschäftsbank Ihre
Geschäftskonten sofern Sie dies wünschen. Scheckbuch und Cash-Karte
natürlich inklusive. Wir beraten Sie in diesem Punkt gerne ausführlich.
Auf Wunsch melden wir Ihre
neue Gesellschaft in England auch zur Mehrwertsteuer an
(V.A.T.-Registration), wodurch die englische Finanzbehörde (Her
Majesty‘s Customs & Excise) Ihnen eine europaweit gültige
Umsatzsteuer-ID-Nummer zuteilt. Der britische Steuersatz liegt derzeit
bei 17,5% (15%). Das System der Umsatzsteuer funktioniert übrigens
in der gesamten EU absolut gleich, also auch mit
Vorsteuer-Abzugsberechtigung.
Damit Ihre neue Gesellschaft auch einwandfrei funktioniert, muss man auf
wichtige Details achten, die von uns perfekt umgesetzt werden. Der
Hauptsitz Ihrer neuen Gesellschaft hier in London sollte z.B. ein
tatsächlich arbeitendes Büro sein und nicht etwa eine
Briefkastenadresse. Unsere diversen Serviceabteilungen bieten Ihnen
exclusive Telefonlinien im Namen Ihrer Gesellschaft. Operative
Mitarbeiter erledigen für Sie alle anfallenden Tätigkeiten incl.
Sekretariatsarbeiten. Unsere Buchhaltungsabteilung führt Ihre
Gesellschaft perfekt nach den gesetzlichen Regelungen und kann mit
Auslandsdokumenten versiert umgehen. Auch Steuererklärung
und Bilanz werden dabei von uns übernommen. Durch unsere
jahrelangen Erfahrungen im
Umgang mit den hiesigen
Steuerbehörden brauchen Sie sich in Zukunft keine Gedanken mehr über den
idealen Steuerberater machen.
Wichtig ist ebenfalls, dass die entsprechenden Dokumente legalisiert
sind. Alle Dokumente werden bei uns automatisch vom „British Foreign &
Commonwealth Office“ mit einer Apostille nach der Den Haager Konvention
von 1961 versehen, gesiegelt, anschließend amtlich übersetzt und
nochmals von der Botschaft Ihres Landes in London beglaubigt. Mit diesem
Procedere können Sie sicher sein, dass alle Dokumente legal sind und
ohne Probleme an alle
wichtigen Behörden in Ihrem
Heimatland eingereicht werden können. Außerdem erhalten Sie alle
weiteren Dokumente wie Gründungsprotokoll, Gesellschafterverträge etc.
in Übersetzung und im englischen Original. Auch Handelsregisterauszüge
werden durch das britische Außenministerium legalisiert, amtlich
übersetzt und beglaubigt. Hin und wieder werden Siegel für Ihre neue
Gesellschaft angeboten. Das britische Siegel-Pflicht-Gesetz wurde
vor einigen Jahren aufgehoben. Seither dürfen offizielle Firmendokumente
gar nicht mehr gesiegelt werden. Für private Zwecke können Sie natürlich
auch weiterhin ein Siegel bei uns bestellen.
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